Gibt es noch weitere lateinische Ausdrücke im deutschen Rechtswesen?

Ja, im deutschen Rechtswesen gibt es noch weitere lateinische Ausdrücke wie 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten) und 'in flagranti' (auf frischer Tat).

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Julia
Redaktionell geprüft Julia (15.07.2023)
Jimmy
Beantwortet Jimmy (15.07.2023)

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