Gibt es noch weitere lateinische Ausdrücke im deutschen Rechtswesen?
- Lateinische Ausdrücke
- Deutsches Rechtswesen
Ja, im deutschen Rechtswesen gibt es noch weitere lateinische Ausdrücke wie 'in dubio pro reo' (im Zweifel für den Angeklagten) und 'in flagranti' (auf frischer Tat).
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